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Vorgehensweise Projektankündigung bis Auftragsbestätigung aus Sicht eines Generalunternehmens

Vorgehensweise Leerwohnungssanierung

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Verfasst von Robert Scherer
Vor über einem Monat aktualisiert

Ablauf Projektankündigung bis Auftragsbestätigung

Übersicht

  • Erhalt einer Projektankündigung

  • Erstbegehungstermin

  • Aufmaß mit magicplan

  • Erhalt einer Leistungsbestimmung

  • Angebotserstellung

  • Anfrage Angebotsänderung

  • Geändertes Angebot erstellen

  • Beauftragung

  • Auftragsbestätigung

1. Erhalt einer Projektankündigung

Der Sanierungsprozess beginnt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, mit der Kündigung des Mieters. Als ersten Schritt wird ein neues Projekt von der Wohnungsbaugesellschaft angelegt.

Wenn Sie an einem neuen Projekt beteiligt sind, erhalten sie eine Nachricht in Ihrer bo.om Inbox.

Die Wohnungsbaugesellschaft informiert den Generalunternehmer über die anstehende Wohnungssanierung in einer Projektankündigung. In diesem Dokument werden die Wohnung und die bereits bekannten Informationen zum Umfang der Sanierung mitgeteilt.

Sie werden in Ihrer bo.om Inbox informiert sobald eine neue Projektankündigung ankommt.

Sie können die Projektankündigung und alle Dokumente, die in dem Projekt bereits vorhanden sind, unter „Mein Auftraggeber“ finden.

2. Erstbegehungstermin

Nach der Projektankündigung lädt die Wohnungsbaugesellschaft den Generalunternehmer zu einem Erstbegehungstermin ein. Sie bekommen Einladungen zu Terminen in Ihrer bo.om Inbox.

Sie können den neuen Termin auch in dem Projekt sehen unter „Begehungen“.

  • Klicken Sie auf die Nachricht in der Inbox oder auf dem Termin unter „Begehungen“.

  • Klicken Sie unten rechts auf „Termin zusagen“ um den Termin zu bestätigen.

Erfahren Sie mehr: Auf Termine reagieren


3. Aufmaß

Während der Erstbegehung soll die Wohnung aufgemessen werden. Das Aufmaß kann mit magicplan erfolgen.

Hier erfahren Sie mehr über das Aufmaß mit magicplan:  http://help.bo.om/best-practices/bestandsaufnahme-mit-magicplan

4. Erhalt einer Leistungsbestimmung

Die Leistungsbestimmung wird spätestens bei der Erstbegehung vom Vermieter erstellt. 

In der Leistungsbestimmung werden die optischen und funktionalen Ziele der Wohnungssanierung bestimmt.

Die Leistungsbestimmung ist die Grundlage und erforderliche Voraussetzung für die Angebotserstellung. So lang keine Leistungsbestimmung vorliegt, kann kein Angebot erstellt werden.

Sie erhalten neue Leistungsbestimmungen in Ihrer bo.om Inbox und in dem Projekt unter „Mein Auftraggeber“.

Hier erfahren Sie mehr über die Leistungsbestimmung: Wie fordere ich ein Angebot für eine Wohnungssanierung an?

5. Angebotserstellung

Der Generalunternehmer erstellt als Antwort auf die Leistungsbestimmung anhand der gemessenen Mengen ein Angebot. Die Angebotserstellung kann in magicplan oder direkt in bo.om erfolgen.

  • In dem Projekt unter „Mein Auftraggeber“, klicken Sie auf „Neues Dokument“ und wählen Sie „Angebot“

  • Erstellen Sie ein Angebot

  • Nach Überprüfung des Angebotes, klicken Sie auf „Senden“ um das Angebot an den Vermieter zu übermitteln

Auf der ersten Seite des Angebotes befindet sich eine gesamte Übersicht der angebotenen Leistungen.

6. Anfrage Angebotsänderung

Falls ein geändertes Angebot angefordert wird, wird eine Angebotsanforderung von der Vermietung erstellt. Sie erhalten die Angebotsanforderung in Ihrer bo.om Inbox und unter „Mein Auftraggeber“. Die Änderungswünsche des Vermieters sind in Kommentarfeldern unter den Leistungen sichtbar.

7. Geändertes Angebot erstellen

Nach Erhalt einer Angebotsanforderung soll ein geändertes Angebot erstellt werden.

  • Klicken Sie auf „Geändertes Angebot erstellen

  • Ergänzen Sie das ursprüngliche Angebot mit den Änderungswünschen der Wohnungsbaugesellschaft.

  • Das neue Angebot wird zuerst als Entwurf zur Verfügung gestellt. Sie können die Leistungen in diesem geänderten Angebot kommentieren. Klicken Sie auf die Sprechblasen rechts und tragen Sie Ihre Anmerkungen ein. Klicken Sie auf „Speichern“ um Ihre Kommentare in dem geänderten Angebot zu übertragen.

  • Nach finaler Überprüfung klicken Sie auf „Senden“ um das neue Angebot zu versenden.

8. Beauftragung

Die Wohnungsbaugesellschaft bestätigt das Angebot und erteilt einen Auftrag.

Sie erhalten den Auftrag in Ihrer bo.om Inbox und in dem Projekt unter „Mein Auftraggeber“.

Der Auftrag ist inhaltlich identisch zum Angebot. Die Anmerkungen sind nicht mehr sichtbar. Bitte beachten Sie, dass der Auftrag inhaltlich nicht mehr geändert werden kann. Um die Inhalte eines Auftrags zu ändern, soll ein neues Angebot vom Generalunternehmen erstellt werden und mit der Erteilung eines neuen Auftrags von der Wohnungsbaugesellschaft bestätigt werden.

9. Auftragsbestätigung

Der Generalunternehmer bestätigt den Auftrag mit einer Auftragsbestätigung.

  • Unter dem Auftrag klicken Sie auf „Auftragsbestätigung erstellen“

  • Klicken Sie auf „Senden“, um die Auftragsbestätigung zu versenden.

Die Auftragsbestätigung ist inhaltlich identisch zum Angebot und zum Auftrag. Diese kann auch nicht inhaltlich geändert werden.


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