Wurde eine Rechnung von einem Auftragnehmer/einer Auftragnehmerin gestellt, kann diese vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin storniert werden. In diesem Fall erhält die Bauleitung eine Benachrichtigung in der Inbox sowie ein Dokument „Stornoanforderung“ unter „Mein Auftraggeber“.
Das Dokument enthält Informationen zur Stornierung.
Soll eine Position entfernt oder hinzugefügt werden oder ist die Mehrwertsteuer falsch ausgewiesen, muss das Feld „Leistungsrückmeldung stornieren“ aktiviert sein.
Der Grund: Die Rechnung basiert auf dem Leistungsnachweis, der in diesem Fall angepasst werden muss. Eine Anpassung ist jedoch erst möglich, wenn der bereits akzeptierte Leistungsnachweis storniert wird. Das Aktivieren dieses Feldes sorgt für die Stornierung der Rückmeldung.
Zusätzlich können im Dokument Stornierungsgrund sowie ggf. Anmerkungen eingesehen werden.
Mit dem Button „Stornorechnung erstellen“ wird ein Dokument im Entwurfsstatus erzeugt. In diesem Dokument können die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum angepasst werden. Sobald das Dokument versendet wurde, kann der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin einen neuen Leistungsnachweis oder eine neue Rechnung erstellen.
Hinweis: Das Erstellen einer Stornorechnung ist nur möglich, wenn diese Funktion zuvor in den Einstellungen aktiviert wurde und bo.om nicht mit einem externen Rechnungsprogramm verknüpft ist.

