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Vorgehen bei einer Anfrage zum Voll- und Teilstorno aus Sicht eines Generalunternehmens

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Verfasst von Jasmin
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Wenn ein Auftrag nicht mehr oder nur teilweise benötigt wird, kann der Auftraggeber/die Auftraggeberin eine Stornoanfrage auslösen.

Nach dem Versenden erscheint die Anfrage im Chat unter „Mein Auftraggeber“ und die Bauleitung erhält eine Benachrichtigung in der Inbox.

Die Bauleitung kann den Teilstorno annehmen, ablehnen oder einen Vollstorno auslösen.

Entscheidet sich die Bauleitung für die Stornoanfrage, werden das Angebot und das zugehörige Stornoblatt geöffnet. Im Stornoblatt können die Positionen markiert werden, die nicht mehr benötigt und somit storniert werden.

Nach der Annahme der Stornoanfrage und der Auswahl der Positionen erhält der Auftraggeber/die Auftraggeberin eine Benachrichtigung in der Inbox und das Vorgehen wird im Chat unter „Mein Auftraggeber“ bzw. „Mein Auftragnehmer“ angezeigt.

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